Justin Fiedler: Okay, da werde ich diese erstmal komplett weglassen, danke.
Dem TÜV Prüfer wird es sicherlich egal sein ob da eine Radhausschale ist oder nicht (im gutachten steht das die Freigängigkeit am Kotflügel & Radhausschale zu gewährleisten ist, das habe ich ja im Prinzip mit der Demontage getan)? 11.03.25
Jupp, das ist mMn. erstmal neben Gesetz und Prüfer für dich und Andere absolut das Wichtigste - Freilauf / sichere Funktion.
Technisch gesehen ist eine fehlende Radhausschale vorübergehend unwichtig.
Sicher wird gefragt und drauf hingewiesen aber das du grad noch in Anfertigung bist wird sicher wohlwollend abgenickt. Möchtest halt bis dahin nicht illegal ohne Plakette fahren...
Letztendlich sehen die das, sollte nichts direkt betroffen sein, eh als dein Problem wenn durch Dreck was durchrostet oder anderes leidet und die nächste HU nicht besteht.
Jedenfalls besser als eine Halbe die so aussieht wie gewollt aber nicht gekonnt.
Sprüche und Probleme gäbe es sonst sicher eher in Form von:
- Fahrzeug gefährdende Teile
(weeenn du maaaal eine Omi überfährtst und sich ausgerechnet ihre Hand darin verfängt...)
oder
- alles was angebaut ist muß völlig i.O. sein
usw.
nur meine Erfahrung mit den Prüfern...
aber davon hab ich reichlich...
Falls es von vorn herein in die falsche Richtung geht, mach auf verständnissvoll und unterwürfig mit kostemlosen Abbruch und fahr zur nächsten Prüfstelle.