Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf
Interessant für alle.
Weil immer wieder Fragen auftauchen.
Seit Anfang des Jahres gilt, wenn man einen Gebrauchtwagen bei einem Händler erwirbt, gelten ab sofort generell zwei Jahre Gewährleistung.
Der Händler haftet für alle Mängel innerhalb der ersten zwölf Monate. Ab dem 13. Monat gilt die Beweislast-Umkehr, d.h. der Autofahrer muss dem Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel zum Kauf schon bestanden hat.