Autohändler schließt Gewährleistung aus, aufgrund neuer Gesetzgebung für Gebrauchtfahrzeuge bis 4.000€?
Moin Gemeinde,
ich habe heute bei einem großen Autohändler mir einige Autos angeschaut, speziell die in der Ecke Bastler und Export und viele davon ungeprüft. Ein Fahrzeug für 3.499€ hat mich interessiert. Es war eine Inzahlungnahme. Das Auto aus 2. Hd, sehr gepflegt, viele Neuteile, Scheckheft und noch 16 Monate Tüv.
Der Händler meinte zu mir, dass ich das Fahrzeug als Privatperson kaufen kann, jedoch gäbe es hier keine Gewährleistung, da ein neues Gesetz aus 2022 besagt, hier wohl EU-Recht? Zitat: Fahrzeuge unter 4000€ sind nicht mehr Reparaturwürdig und gelten somit als "Schrott" wo die Gewährleistung bis zum max. Betrag ausgeschlossen werden kann. Ab 4000€ gelten wieder die normalen Vorschriften.
Jetzt habe ich einige Textpassagen durchgelesen und finde keine Bestätigung zu diesem Gesetz. Hat jemand davon gehört? Danke.