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Buchhalter23.04.24
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Autohändler schließt Gewährleistung aus, aufgrund neuer Gesetzgebung für Gebrauchtfahrzeuge bis 4.000€?

Moin Gemeinde, ich habe heute bei einem großen Autohändler mir einige Autos angeschaut, speziell die in der Ecke Bastler und Export und viele davon ungeprüft. Ein Fahrzeug für 3.499€ hat mich interessiert. Es war eine Inzahlungnahme. Das Auto aus 2. Hd, sehr gepflegt, viele Neuteile, Scheckheft und noch 16 Monate Tüv. Der Händler meinte zu mir, dass ich das Fahrzeug als Privatperson kaufen kann, jedoch gäbe es hier keine Gewährleistung, da ein neues Gesetz aus 2022 besagt, hier wohl EU-Recht? Zitat: Fahrzeuge unter 4000€ sind nicht mehr Reparaturwürdig und gelten somit als "Schrott" wo die Gewährleistung bis zum max. Betrag ausgeschlossen werden kann. Ab 4000€ gelten wieder die normalen Vorschriften. Jetzt habe ich einige Textpassagen durchgelesen und finde keine Bestätigung zu diesem Gesetz. Hat jemand davon gehört? Danke.
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Ingo N.23.04.24
Das währe mir absolut neu... Es ist ja noch nicht lange her, das Händler sogar 2 Jahre Gewährleistung geben müssen. Was vertraglich aber auf ein Jahr begrenzt werden kann. (Was auch regelmäßig gemacht wird.) Das mit dem Schlacht/Bastlerfahrzeugen ist eine Grauzone. Darauf braucht natürlich niemand Gewährleistung geben. Da gibt es jedoch mehrere "aber"... Wenn du zu verstehen gibst, das du das Fahrzeug wieder zulassen möchtest, tritt der Händler wieder in die Gewährleistung ein oder er verkauft es dir schlicht nicht. Wenn du Pech hast bei so einem Deal, hat der Händler das Fahrzeug endgültig stillgelegt. Dann viel Spaß (und Geld) bei der wieder Zulassung...
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Stephan Müller 123.04.24
Das gibt es nicht! Du musst nur genau darauf achten was im Kaufvertrag steht! Ein Händler muss dir Gewährleistung bieten und kann sie nicht einfach ausschließen! Garantie und Gewährleistung sind aber unterschiedliche Paar Schuhe! Garantie ist freiwillig!
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Jörg Wellhausen23.04.24
Hallo Buchhalter, ich sehe das wie die anderen Community Mitglieder. Wenn der Verkäufer dir das Fahrzeug als Bastler Fahrzeug oder im Auftrag des vorherigen Besitzer bzw. als Verkauf in Kommission verkauft ist er aus der Gewährleistung raus! Natürlich ist es in solch einem Fall nicht schlecht sich mal einen Rat vom Juristen bzw. Wenn vorhanden (ADAC Mitgliedschaft) Rat zu holen!
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Kurbel23.04.24
Der Verkäufer ist wenigstens ehrlich zu Dir, er möchte keine Gewährleistung geben. Nicht gut wäre wenn im Kaufvertrag irgend ein vorwand für den Ausschluss steht um das zu umgehen.
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Thomas Hablawetz 60423.04.24
Mal ganz ehrlich, wenn ich mir schon Autos in der Ecke Bastler etc. Ansehe, brauch ich mir doch auch keine Gedanken über Gewährleistung machen?! entweder ich möchte das Auto und bin mir über das Risiko bewusst oder ich lasse es Musst ja schon froh sein, das der Händler es dir als Privatperson überhaupt verkaufen würde!!
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Bernd Frömmel23.04.24
Kurz und knapp: diese Aussage ist definitiv falsch Hier kannst du nachlesen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/ ""Gebrauchtwagen beim Händler gekauft Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung – umgangssprachlich auch als Gewährleistung bekannt – von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht. Wer gilt als Unternehmer? Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler. Unternehmer bzw. Unternehmerin ist auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft. Zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker, eine Ärztin, ein Rechtsanwalt oder eine Architektin, die ihr gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.""" Es gibt für einen Gebrauchtwagenhändler also keine Möglichkeit legal die Gewährleistung auszuschliessen. Es sei denn das Fahrzeug ist endgültig stillgelegt, also die Fahrzeugpapiere sind entwertet. Nicht nur abgemeldet, sondern "verschrottet". Auch die gern genutzte Aussage "Bastlerfahrzeug" ist nicht rechtens. Und die Klaisel im Auftrag verkauft sowieso sehr sehr windig. Hier könnte es aber passieren das als Verkäufer plötzlich eine ganz andere Person im Vertrag steht.... Also Augen auf beim Autokauf
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Bernd Frömmel23.04.24
Bernd Frömmel: Kurz und knapp: diese Aussage ist definitiv falsch Hier kannst du nachlesen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/ ""Gebrauchtwagen beim Händler gekauft Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung – umgangssprachlich auch als Gewährleistung bekannt – von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht. Wer gilt als Unternehmer? Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler. Unternehmer bzw. Unternehmerin ist auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft. Zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker, eine Ärztin, ein Rechtsanwalt oder eine Architektin, die ihr gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.""" Es gibt für einen Gebrauchtwagenhändler also keine Möglichkeit legal die Gewährleistung auszuschliessen. Es sei denn das Fahrzeug ist endgültig stillgelegt, also die Fahrzeugpapiere sind entwertet. Nicht nur abgemeldet, sondern "verschrottet". Auch die gern genutzte Aussage "Bastlerfahrzeug" ist nicht rechtens. Und die Klaisel im Auftrag verkauft sowieso sehr sehr windig. Hier könnte es aber passieren das als Verkäufer plötzlich eine ganz andere Person im Vertrag steht.... Also Augen auf beim Autokauf 23.04.24
https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/gewaehrleistung-gebrauchtwagen
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Peter TP23.04.24
Er meinte wohl den ENTWURF der EU der besagt das Fahrzeuge bei denen die Ersatzteil (e) nicht mehr beschafft werden können ....... ENTWURF und noch nicht beschlossen !!
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Buchhalter23.04.24
Ich habe das Fahrzeug im Internet gesehen und bin heute spontan vorbeigefahren. Zuerst habe ich das Fahrzeug nicht gefunden bis ich einige Autos in der hintersten Ecke fand wo darüber ein Schild war Export/Bastler sowie einige Erläuterungen zu den Begriffen. Mir war klar, ich werde das Auto als Privatperson so nicht kaufen können, ohne Gewerbe keine Chance. Gewährleistung war mir egal, ich wusste aber auch, dass der Händler diese an Privat nicht ausschließen kann, irgendwie eine Zwickmühle. Habe mich trotzdem an der Info gemeldet und der Verkäufer ist mit dem Schlüssel gekommen. Auto und Papiere angeschaut (Ford Mondeo 2008) im guten Zustand (siehe oben) Der Verkäufer meinte wortwörtlich, dass bis 4000€ er an Privatpersonen verkaufen kann und trotzdem die Gewährleistung ausschließen könne, ich hätte das Fahrzeug heute kaufen können. Er verwies auf eine Gesätzesänderung von 2022 und sagte zugleich, dass ich Fahrzeuge über 4000€ hier nicht kaufen könne und der Verkauf ausgeschlossen ist. In dieser Ecke standen 20 Fahrzeuge in der Preisspanne von 500€ bis 10.000€ Der Händler war Honda Fluge - Kein kleiner Hinterhofhändler. Habe zwar nach diesem Gesetzestext gesucht aber nichts gefunden. Werde den Händler nochmal aufsuchen.
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Detlef Drauschke 126.04.24
Bernd Frömmel: Kurz und knapp: diese Aussage ist definitiv falsch Hier kannst du nachlesen: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/ ""Gebrauchtwagen beim Händler gekauft Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung – umgangssprachlich auch als Gewährleistung bekannt – von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht. Wer gilt als Unternehmer? Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler. Unternehmer bzw. Unternehmerin ist auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft. Zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker, eine Ärztin, ein Rechtsanwalt oder eine Architektin, die ihr gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.""" Es gibt für einen Gebrauchtwagenhändler also keine Möglichkeit legal die Gewährleistung auszuschliessen. Es sei denn das Fahrzeug ist endgültig stillgelegt, also die Fahrzeugpapiere sind entwertet. Nicht nur abgemeldet, sondern "verschrottet". Auch die gern genutzte Aussage "Bastlerfahrzeug" ist nicht rechtens. Und die Klaisel im Auftrag verkauft sowieso sehr sehr windig. Hier könnte es aber passieren das als Verkäufer plötzlich eine ganz andere Person im Vertrag steht.... Also Augen auf beim Autokauf 23.04.24
Also, ich mache es immer so, dass ich meine Firmenfahrzeuge privat erwerbe und diese dann privat, mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Rückgabe, verkaufe.
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Bernd Frömmel26.04.24
Buchhalter: Ich habe das Fahrzeug im Internet gesehen und bin heute spontan vorbeigefahren. Zuerst habe ich das Fahrzeug nicht gefunden bis ich einige Autos in der hintersten Ecke fand wo darüber ein Schild war Export/Bastler sowie einige Erläuterungen zu den Begriffen. Mir war klar, ich werde das Auto als Privatperson so nicht kaufen können, ohne Gewerbe keine Chance. Gewährleistung war mir egal, ich wusste aber auch, dass der Händler diese an Privat nicht ausschließen kann, irgendwie eine Zwickmühle. Habe mich trotzdem an der Info gemeldet und der Verkäufer ist mit dem Schlüssel gekommen. Auto und Papiere angeschaut (Ford Mondeo 2008) im guten Zustand (siehe oben) Der Verkäufer meinte wortwörtlich, dass bis 4000€ er an Privatpersonen verkaufen kann und trotzdem die Gewährleistung ausschließen könne, ich hätte das Fahrzeug heute kaufen können. Er verwies auf eine Gesätzesänderung von 2022 und sagte zugleich, dass ich Fahrzeuge über 4000€ hier nicht kaufen könne und der Verkauf ausgeschlossen ist. In dieser Ecke standen 20 Fahrzeuge in der Preisspanne von 500€ bis 10.000€ Der Händler war Honda Fluge - Kein kleiner Hinterhofhändler. Habe zwar nach diesem Gesetzestext gesucht aber nichts gefunden. Werde den Händler nochmal aufsuchen. 23.04.24
Es gibt keine 4000€ Regelung..... Auch wenn der Troll das noch 10 mal behauptet nicht.....
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