Christian Möhring: Ist aber so. Wenn der Vorbesitzer etwas hat machen lassen geht das nur den Vorbesitzer und die ausführende Werkstatt etwas an.
Auskünfte an Dritte Personen sind aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
Das hat nix mit Qualität oder so zu tun.
Das wäre das selbe wenn ein Mitarbeiter Deiner Bank irgendwelchen Leuten sagt wieviel Geld Du auf dem Konto hast. 14.01.22
Wenn ich als neuer Besitzer dieses Fahrzeugs die Rechnung habe und in der Werkstatt nach den ausgeführten Tätigkeiten frage, gibt es keinen Grund, sich auf den Datenschutz zu berufen. Mal abgesehen davon, das der Datenschutz vom Prinzip her eine gute Sache ist, aber von der Durchführung her ein Witz ist (ist jetzt meine persönliche Meinung). Es sind ja nur personenbezogene Daten geschützt. Welche Tätigkeiten und welches Material in einer Rechnung berechnet wurde, gehört nicht dazu. Spätestens, wenn ich die Rechnung in den Händen habe, gibt es keinen Grund mehr, die Auskunft zu verweigern