Änderungsabnahme oder Vollabnahme? | AUDI A4 B5 Avant
Moin,
hab ne Frage.
Ich habe einen Audi A4 b5. An dem Fahrzeug ist ein FK Gewindefahrwerk+CMS Alufelgen 8x17.
Für beides liegen Dokumente vor. Also ABE und Teilegutachten. Nun möchte ich Fahrwerk+Räder eintragen lassen mit einer Änderungsabnahme. Laut TÜV muss eine Einzelabnahme gemacht werden. (210€)
In dem Teilegutachten des Fahrwerks ist aber ein Absatz wo umgangssprachlich drin steht, dass ich alle Rad-Reifen Kombinationen fahren darf, sofern eine Zulässigkeit für dieses Fahrzeug nachgewiesen werden kann. Gemeint ist der Absatz 2.2 . Ich habe diesen Absatz einmal in den Beitrag angehangen. Laut TÜV muss ich eine Vollabnahme machen, weil die ABE der Felgen nichtig wäre, sobald ich das Fahrwerk verbaut habe. Was haltet ihr davon? Was sind eure Erfahrungen ?