Harald Komhäuser: Wie bereits beschrieben wichtig ist zu beachten ob für dieses Fahrzeug eine Bauartgenehmigung für die in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorliegt. Auch wenn wir EU recht haben, Deutschland hat eine STVZO. Diese beschreibt die Vorschriften welche Fahrzeuge, wie und unter welchen Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zudem muss der Hersteller das freigeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Deutsche Prüfstellen haben die entsprechenden Unterlagen und können dazu eine absolut verlässliche Aussage machen. Die Anfragen sind kostenlos. 28.08.21
Da muss ich widersprechen.
Wenn eine AHK eine europäische Genehmigung hat, ist diese Kupplung ohne Einschränkungen ohne weiteres zulässig.
Deutschland ist den europäischen Regelungen vollumfänglich beigetreten.
Daher gibt's hier auch keine Einschränkungen, die über die StVZo noch zu berücksichtigen wären.
Die einzige Ausnahme wäre der Anbau an Fahrzeugen, die keine EG Typgenehmigung haben. Z.B. US Import FZ.