Karl: Diese Birnen haben in meinem 124er 28 Jahre gehalten und einige leuchten immer noch.
Beim H-Kennzeichen - die Zuteilung ist extrem pingelig geworden - gilt Originalität! Sprich: Verbesserungen welche der Sicherheit dienen sind erlaubt (z.B. Umrüstung von Trommel- auf Scheibenbremse) wohingegen Innenraumbeleuchtung und Armaturen sind nach dem Maßstab der Originalität zu bewerten und im Zweifel hat der Prüfer mit LEDs ein Problem.
Sollte man unbedingt LEDs verbauen wollen, so sollten Sie in Farbe und Leuchtkraft nicht abweichen. Des weiteren sind diese Beleuchtungen so konstruiert, dass sie das Licht über Leuchtkanäle seitlich an der Leuchtquelle abgreifen und im wahrsten Sinn um die Ecke führen. Die meisten LEDs jedoch leuchten nur frontal, so dass man das Licht nicht mehr seitlich abgreifen kann. Da sollte man auch die richtigen LEDs für finden. 14.09.21
Ja genau Sven, deswegen soll mein 200D nicht die Kriterien für H-Zulassung erfüllen. Der Vorbesitzer hat DAB+ Radio u Antenne verbaut u damit hat Tüv Nord ihn durchgewunken. Ich war bei ner anderen Gesellschaft u bei denen geht es nicht. Aber danke für den Tip, muss auch noch die nachgerüsteten LEDs ausbauen u durch Originale ersetzen.