André Brüseke: Meiner Erfahrung nach darfst du alles fahren was in der Tür steht... ohne es eintragen zu lassen. Stehen die genannten nicht dabei dann ist eine Abnahme fällig...
Bei einer Kontrolle wurde ich mal auf die originalen BBS 265/35/18 Styling 42 angesprochen. Als ich auf den Aufkleber verwies konnte ich sofort weiterfahren, über 15 Jahre Beil TÜV im Autohaus hat es auch nie einer angesprochen...
Steht die Radreifenkombination an der A Säule braucht man GARNICHTS machen, zahlt man Strafe aufgrund von Uwissenheit der kontrolierenden Beamten holt man sich das wieder... 14.08.25
Hi Andre,
Die Felgen von dir hat es aber original auf dem e39 gegeben.
Die hier thematisierten m68 gab es original auf dem e46
Da die Felgen nie auf dem e87 ausgeliefert wurden und somit auch nicht auf dem Fahrzeug getestet wurden wird BMW sich hier raus halten.
Bei einer Fahrzeug Kontrolle würde ich auch darauf tippen das die Polizei nicht jeden Felgentyp kennt welche original Felge auf welches Model gehört.
Das Problem wird nur wenn mal was passiert, und jemand wirklich nachforscht wird er feststellen das diese Felge nicht für den e87 vorgesehen ist.
Und ab dem Zeitpunkt wird es interessant.
Da man kein Teilegutachten von BMW bekommt da diese den Test nie durchgeführt haben.
Dementsprechend hat auch jede andere Prüf Organisation kein Teilegutachten für diese Felge / Fahrzeug Kombination.
Beim Reifen sehe ich das so wie du was in dem Türaufkleber steht darf auch montiert sein.