Garantie nicht Gewährleistung verwechseln. Du hast Anspruch auf ein Mängelfreies Produkt. Gibt es eine Herstellergarantie, dann kannst du das Fahrzeug bei jedem Vertragshändler in Deutschland reparieren lassen. Ist es eine Händlereigene Garantie, dann diktiert der Händler die Bedingungen in seiner Garantiebeschreibung. Die Gewährleistung kannst du nur bei dem Händler in Anspruch nehmen, wo du das Fahrzeug gekauft hast. Wie viel Gewährleistung du hast, sollte im Kaufvertrag stehen.Bei Produkten die vor dem 31.12.2021 gekauft wurden, ist der Händler 6 Monate in der Pflicht ( danach gilt die Beweislastumkehr). Ab diesem Jahr, muss der Händler 1 Jahr gerade stehen bevor die Beweislastumkehr greift. Rein Rechtlich gesehen, sagt das Gesetz, das eine Inanspruchnahme der Garantie für den Kunden Kostenneutral/Umsonst sein muss. Somit dürften alle Kosten ( auch Fahrtkosten usw) dem Händler/ Hersteller in Rechnung gestellt werden. Ob dies auch bei Gewährleistung der Fall ist, kann ich so nicht sagen.Diese Auskunft sollte dir ein Rechtsanwalt beantworten können. Ich vermute Mal, das dies dort auch gilt. Somit wäre der Verkäufer ( Gewerblich) in der Pflicht, das Fahrzeug sogar bei dir abzuholen oder dir den Zeitaufwand sowie die Fahrtkosten zu bezahlen.