MMits: HSN 0005
TSN AJP00060 2
e1*2001/116*0346*11 21.10.23
OK. Kann leider den Link deiner ABE nicht öffnen. Hab mal die neueste (Nachtrag 19) angenommen.
Wenn Du sagst, es gäbe nur eine Auflage 51 G, dann bist Du wohl in Anlage 5 unterwegs. Das ist nur dann korrekt, wenn Du ein Rad mit Einpresstiefe ET 30 vorliegen hast.
Schaust Du nun auf Seite 1 der Anlage 5, dann sind dort nur Räder augeführt ohne Zentrierringe, die direkt den passenden Mittenlochdurchmesser von 72,6 mm besitzen.
Lochkreis ist 120/5.
Dort steht dann auch die Schraubengröße:
Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Und das Drehmoment: 120 Nm.
Als weitere Auflagen ist aber nicht nur die reifenbezogene Auflage 51G, sondern auch die radbezogenen Auflagen:
10B (erforderliche Traglast und Höchstgeschw. für den Reifen, hier 86 W (89 V), es sei denn M+S, dann SpeedSymbol entsprechend niedriger erlaubt)
11B (Berichtigung der Fz-Papiere, hier nicht erforderlich)
11G (nur bei Serienfahrwerk und Lenkung, sonst gesondert zu beurteilen-> Änderungsabnahme)
11H (Verhalten bei Ersatzradnutzung)
12A (keine Schneeketten)
51A (Reifendruck beachten)
7NM (Zulässigkeit des serienmäßigen RDKS)
71C (Innen nur Klebegewichte)
71K (Aussen nur Klebegewichte unterhalb Tiefbett)
721 (Gummi oder Metallschraubventile)
725 (bei bbH > 210 km/h nur Metallschraubventile)
73C (nur schlauchlose Reifen)
74C (passende Schrauben verwenden)
77E (indirektes RDKS kalibrieren)
4DL (nochmal RDKS)
zu beachten.
Wenn Du ein Rad mit ET 18 unterwegs bist, dann gibts das Rad einmal mit Zentrierring (Anlage 1) und einmal ohne (Anlage 3). Diese Räder mit ET18 sind allerdings zur Änderungsabnahme vorzustellen. Wegen Kontrolle der Radabdeckung vorne).
Alle Klarheiten beseitigt?