Daniel.: Übrr ein Gutachter wird ein Restwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Laufleistung, Austattung erstellt. Alle Rechnungen und Services solltest du bereithalten. Denn es wird auch gleichzeitig der Wert des Fahrzeugs ermittelt, den das Fahrzeug vor dem Unfalls hatte. Je nach Beurteilung ist es ein Totalschaden oder ein Unfallschaden. Bei Totalschaden würdest du max. den Wert am Tag vor Unfall abzüglich der MwSt bekommen. Die grosse Frage ist immer wie die Versicherung den Restwert behandelt. Abgezogen oder geht der Unfallwagen in den Besitz der Versicherung über. Bei mir wollte man den Unfallwagen nicht und ich sollte alles selber Regeln und der Restwert wurde einfach abgezogen. 08.01.22
Das wundert mich. Ich habe die Erfahrung gemacht dass sie den fast immer in die Restwertbörse geben. Dort werden oft utopische Preise geboten. Dann verkauft die Versicherung den an den Höchstbieter und muss nur die Differenz zum Wiederbeschaffungswert bezahlen. Deswegen regelt die Versicherung das veräußern lieber selbst, das wird sie billiger.