Ronald Göhe: Der Durchfaller war aufgrund eines schlechten Leuchtbildes, wenn ich richtig verstanden habe, nicht wegen der Glühbirne ansich. Ich wüsste auch keinen TÜV; GTÜ; KÜS Prüfer, der die Leuchtmittel ausbaut und kontrolliert, ob die richtigen verbaut sind... 04.01.22
Da gebe ich dir aus praktischer Sicht völlig recht. Aus rechtlicher Sicht verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis (auf öffentlichen Straßen) wenn ein nicht zugelassenes Leuchtmittel verbaut ist. Da die ECE keine 100W Lampen beinhaltet, sondern im Fall der H7 58W maximal zugelassen sind, ist dies hier eindeutig ein nicht zugelassenes Leuchtmittel verbaut. Die Folgen sind u.a. Blendung des Gegenverkehrs, falsche Ausleuchtung der Fahrbahn usw. Zudem kommt die höhere Temperatur die den eigenen Scheinwerfer zerstört. Die verwendeten Kunststoffe sind nicht für den Betrieb von 100W Leuchtmitteln ausgelegt.