Das ECE-Emblem zeigt an, dass die Felge ohne weitere Prüfungen und Abnahmen mit dem jeweiligen Fahrzeug betrieben werden darf – einfach Felge mit freigegebenen Reifen montieren und losfahren. Ein ECE-zertifiziertes Bauteil darf ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden. Die Regelung gilt in allen am ECE-Verfahren teilnehmenden Ländern, zu denen neben Deutschland auch Österreich und die Schweiz gehören.
Die zweite Variante der Betriebserlaubnis von Felgen ist eine gesonderte Fahrzeugteile-ABE. Sie erlaubt die Verwendung von Alufelgen ohne zusätzliche Begutachtung durch Prüfdienste. Technische und rechtliche Voraussetzung ist allerdings, dass sich Fahrwerk und Bremsanlage des Fahrzeuges im Originalzustand befinden.
Die Fahrzeugteile-ABE beantragen die Hersteller für vielfältige Rad-Reifen-Fahrzeug-Kombinationen. Der TÜV erteilt sie nach intensiven Tests. Die Fahrzeugteile-ABEs liegen Felgen beim Neukauf bei und stehen im Internet zum Download bereit. Die aktuellen Gutachten zu allen RIAL Rädern finden Sie hier.