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Daniel SusmanGestern
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Klimaanlage defekt: Garantie & Rückgabe | HYUNDAI i30

Hallo zusammen! Ich habe mir im Februar 2025 einen Hyundai i30 Fastback N Line zugelegt. Folgendes Problem: Die Klimaanlage funktioniert nicht. Ich habe den Wagen abgegeben, und es wurden irgendwelche Ventile getauscht, ohne dass ich einen Auftrag oder Ähnliches erhalten habe. Nach drei Wochen trat das Problem wieder auf – die Klimaanlage kühlt nicht. Wieder in der Werkstatt! Diesmal soll der Verdampfer kaputt sein. Das gesamte Armaturenbrett muss raus; das dauert drei Tage. Es läuft über die Gewährleistung. Was ist, wenn dieser Verdampfer wieder kaputt gehen sollte? Habe ich auf dieses Teil eine Garantie? Scheint bei Hyundai ja irgendwie ein bekanntes Problem zu sein. Oder wie sieht es mit der Rückgabe des Wagens aus? Kann mir doch niemand erzählen, dass ein Händler nicht nachschaut, bevor er ein Auto verkauft. Wisst ihr weiter? Habt ihr eine Idee? Danke im Voraus!
Autokauf

HYUNDAI i30 (PDE, PD, PDEN)

Technische Daten
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Wilfried GansbaumGestern
Hast du bei Hyundai nicht eh 5 Jahre Garantie? Auf Arbeiten die in die Gewährleistung oder Garantie fallen hat man keine Gewährleistung.
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Daniel SusmanGestern
Das Auto ist 2019 und ich habe den seit Februar 25 , die 5 Jahre Garantie sind weg, also das heißt wenn die das nun machen und nächsten Sommer geht das Teil wieder nicht muss ich selbst alles bezahlen?
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Dennis KlimekGestern
Daniel Susman: Das Auto ist 2019 und ich habe den seit Februar 25 , die 5 Jahre Garantie sind weg, also das heißt wenn die das nun machen und nächsten Sommer geht das Teil wieder nicht muss ich selbst alles bezahlen? Gestern
Yes
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Daniel SusmanGestern
Dann werde ich das Auto so schnell wie möglich verkaufen
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Patrick FrießGestern
Daniel Susman: Das Auto ist 2019 und ich habe den seit Februar 25 , die 5 Jahre Garantie sind weg, also das heißt wenn die das nun machen und nächsten Sommer geht das Teil wieder nicht muss ich selbst alles bezahlen? Gestern
Hallo guten Tag; Du hast auf die jetzige Arbeit in der Regel 1-2 Jahre Garantie.Bitte lase Dir von der Reparatur eine Schriftliche Bestätigung (Arbeitsnachweis der Rep mit Teilen) geben.Mit Rückgabe hast Du ein Problem,es darf im Fall 3 X seitens der Werkstatt nachgebessert werden bevor Du auf Wandlung bestehen kannst.mfg P.F
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Daniel SusmanGestern
Danke beim ersten Versuch hat mir niemand einen Nachweis gegeben, deswegen Frage ich denn ich hab mir das erste Mal beim Händler einen gebrauchten gekauft
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Wilfried GansbaumGestern
Patrick Frieß: Hallo guten Tag; Du hast auf die jetzige Arbeit in der Regel 1-2 Jahre Garantie.Bitte lase Dir von der Reparatur eine Schriftliche Bestätigung (Arbeitsnachweis der Rep mit Teilen) geben.Mit Rückgabe hast Du ein Problem,es darf im Fall 3 X seitens der Werkstatt nachgebessert werden bevor Du auf Wandlung bestehen kannst.mfg P.F Gestern
Bitte Garantie und Gewährleistung nicht vertauschen. Wenn man jetzt zB 1 Jahr Gewährleistung hat und 1 Monat vor Gewährleistungsende wird eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt, verlängert sich diese durch die Reparatur nicht. Heisst: Geht das ganze nach 2 Monaten defekt hast du keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr. Hättest du selbst die Reparatur bezahlt hat man idR ein Jahr Gewährleistung auf die Arbeit und 2 Jahre auf Teile.
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Daniel SusmanGestern
Okidoki vielen lieben Dank für die Antworten
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Patrick FrießGestern
Wilfried Gansbaum: Bitte Garantie und Gewährleistung nicht vertauschen. Wenn man jetzt zB 1 Jahr Gewährleistung hat und 1 Monat vor Gewährleistungsende wird eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt, verlängert sich diese durch die Reparatur nicht. Heisst: Geht das ganze nach 2 Monaten defekt hast du keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr. Hättest du selbst die Reparatur bezahlt hat man idR ein Jahr Gewährleistung auf die Arbeit und 2 Jahre auf Teile. Gestern
Klar, Er hat hier 1 Jahr Gebrauchtwagengaratie vom Händler, denke bei Hunday gekauft.Dann hat Er in der Regel dass 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie . Gewährleistung müsste vorher im Kaufvertrag extra beschrieben sein.Ich weiß nicht, was Er abgeschlossen hat? Mfg P.F
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Daniel SusmanGestern
Eine gebraut Wagen Garantie hat der Händler mir nicht gegeben und die Gewährleistung auf ein Jahr gekürzt
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Wilfried GansbaumGestern
Patrick Frieß: Klar, Er hat hier 1 Jahr Gebrauchtwagengaratie vom Händler, denke bei Hunday gekauft.Dann hat Er in der Regel dass 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie . Gewährleistung müsste vorher im Kaufvertrag extra beschrieben sein.Ich weiß nicht, was Er abgeschlossen hat? Mfg P.F Gestern
Garantie ist grundsätzliche eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Gewährleistung ist rechtlich vorgeschrieben. Wenn in der Gewährleistung Mängel auftreten, bei denen der Verkäufer nachweisen kann, dass diese bei Verkauf nicht waren, ist es zB auch kein Mangel im Sinne der Gewährleistung. Das ist zB auch ein Unterschied zu einer Garantie.
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Patrick FrießGestern
Wilfried Gansbaum: Garantie ist grundsätzliche eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Gewährleistung ist rechtlich vorgeschrieben. Wenn in der Gewährleistung Mängel auftreten, bei denen der Verkäufer nachweisen kann, dass diese bei Verkauf nicht waren, ist es zB auch kein Mangel im Sinne der Gewährleistung. Das ist zB auch ein Unterschied zu einer Garantie. Gestern
Er schreibt in der Überschrift; Garantie! Dann hat Er in der Regel Gebrauchtwagengarantie und * keine* Gewährleistung.Mfg P.F
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Lukas Großevor 15 Std
Auf das Ersatzteil gibt es eine Garantie. Sollte das Bauteil in den kommenden 2 Jahren erneut defekt gehen, kann der Händler dieses ersetzen, aber die Arbeit um es zu tauschen natürlich nicht. Ein Auto wegen einem defekten Verdampfer zu verkaufen halte ich für fragwürdig zumal beim I30 die Verdampfer überarbeitet wurden und die Probleme an der Stelle nicht mehr auftreten sollten
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Daniel Susmanvor 15 Std
Ah okay danke 😊 für den Hinweis
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