Um das Gesetz ein wenig auszutricksen bleibt dir eine Möglichkeit.
Der Aufbau ( Plane und Gestell ) darf nicht fix mit dem Anhänger verbunden sein, was soviel wie * nicht verschraubt sein* bedeutet. Somit gilt die Plane und Gestell als Beladung.
Kleiner Trick der aber gesetzlich so möglich ist.
Hier lautet die Devise * schnell zu entfernen * also z.B. Bolzen mit Sicherung bleibt der Aufbau rechtlich eine Beladung.
Was du darunter verstaut wird ist im Rahmen des Hächstzul.GG inkl. Plane und Gestell egal.