Wilfried Gansbaum05.07.24
Turbo Rolf: Gilt es nur die Freigabe einzuhalten oder wird jetzt auch den Hersteller vorgeschrieben?
Dann dürfte ein umölen theoretisch „verboten“ werden.
Was aber in der Praxis kaum zu prüfen sein dürfte.
Ala….sie fahren das falsche Öl, deshalb wird ihr Fahrzeug stillgelegt.
Das wird doch immer, verzeiht mir die Ausdrucksweise, bekloppter! 05.07.24
Ich kann nur für VW etc sprechen.
Die haben Freigabelisten. So wird indirekt auch der Hersteller vorgeschrieben.
Interessant wird es dann, wenn das Fzg von der EU einberufen wird.
Dies kann jedes WLTP Fahrzeug betreffen bis zum 5. Fahrzeugjahr. Kann auch sein, dass nur die zukünftigen Euro 7 Fahrzeuge betroffen sind.
Werden die Werte nicht eingehalten ist der Hersteller in der Haftung. Wird dann nachgewiesen, dass manipuliert wurde durch zB nicht geprüfte Ausstattung (AHK oder sonstiges) oder eben „falsche“ Ersatzteile ist der Besitzer/Halter in der Haftung, so wie ich es verstanden habe. Was die Konsequenzen sind ist mir jetzt nicht bekannt und ob das überhaupt in der Praxis vorkommen wird.
Die Theorie ist in meinen Augen auf jeden Fall Wahnsinn!