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Marcel Landsiedel15.10.21
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Werkstatt will Auto nicht mehr rausrücken (gebrochene Feder) | OPEL CORSA C

Hey Leute, keine Ahnung, ob das die richtige Plattform dafür ist, aber ich da es mich ziemlich zermürbt hau ich's einfach Mal raus.. Wegen einer Kontrolle bzgl Ölfeuchtem Motor war ich Donnerstag bei Vergölst. Nun geben Sie aufgrund einer gebrochenen Feder und wohl noch anderen Dingen die da jetzt kaputt sind, den Wagen nicht raus bzw. wenn nur noch mit Abschlepper. Da ich aber die Sache mit der Feder usw eigentlich in einer anderen Werkstatt machen wollte, weil Vergölst mir persönlich da viel zu teuer ist (mit allem drum und dran wollen die über 1000 Euro), weiß ich jetzt nicht was ich da machen soll. Abschlepper schleppen einen in der Regel ja auch nur zur nächstgelegenen Werkstatt ab oder gibt es auch welche die einen zur Wunschwerkstatt abschleppen?
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Bryan Zordick15.10.21
ADAC Plus schleppt wohin du willst. Ansonsten Hänger und Auto mieten und selber schleppen, wenn Führerschein vorhanden. Kommt billiger wie Schlepper bezahlen.
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André Brüseke15.10.21
Das Problem musst du von zwei Seiten sehen. Einmal von deiner Seite (was du in erster Linie tust, du hast dein Fahrzeug wegen einem Ölverlust oder so gesehen einer Lappalie dort in Auftrag gegeben) und möchtest es einfach nur unrepariert zurück haben und dann natürlich noch von der Seite des Händlers, der jetzt da irgendwie 5 bis 7 andere Sachen gefunden haben will, die so gravierend zu sein scheinen!, dass er dir das Fahrzeug so nicht wieder überreichen kann in dem Glauben, dass du damit auf der Straße aktiv teilnimmst. Konfrontiere sie einmal mit der Gesetzeslage, dass es erlaubt ist das Fahrzeug von dort selbst abzuschleppen... ich würde jetzt schon mit dir Wetten, dass das Gespräch ab dem Zeitpunkt eine Wendung nehmen wird... Fazit es ist dein Eigentum, du kannst es jederzeit abholen (natprlich musst du die geleistete Arbeot entsxhädigen) aber es liegt nicht alleine deiner Verantwortung... Man kann dir nur eine Bessere Antwort geben, wenn man involviert ist in dem Fall. Vllt. denkst du selber erstmal nach ob es besser war, dass sie dir das ssäageb wie eine Polizeikontrolle mir anschließender Stilllegung, oder ob du dich selbst im Texht fühlst. Keiner kennt dein Fahrzeug besser als du selbst!
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Dirk Storm15.10.21
Weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe ? Weil die Feder gebrochen ist, will die Werkstatt, DEIN FAHRZEUG nicht mehr rausrücken ? Das Auto gehört dir. Die haben kein Recht, dein Auto nicht nicht raus zu rücken. Ausser du hast vielleicht eine Rechnung nicht bezahlt. Es ist dein Risiko ob du mit gebrochener Feder fährst. Habe ich auch schon gemacht. Ist an sich unproblematisch. Solange die Feder noch nicht aus dem Teller gesprungen ist.
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Dirk Storm16.10.21
Mit rumfahren meine ich, vorsichtig zu einer anderen Werkstatt fahren. Man müsste wissen, was sonst noch am Auto defekt ist
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Marcel Landsiedel16.10.21
Dirk Storm: Weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe ? Weil die Feder gebrochen ist, will die Werkstatt, DEIN FAHRZEUG nicht mehr rausrücken ? Das Auto gehört dir. Die haben kein Recht, dein Auto nicht nicht raus zu rücken. Ausser du hast vielleicht eine Rechnung nicht bezahlt. Es ist dein Risiko ob du mit gebrochener Feder fährst. Habe ich auch schon gemacht. Ist an sich unproblematisch. Solange die Feder noch nicht aus dem Teller gesprungen ist. 15.10.21
Naja scheint wohl schon mehr zu sein, so wie ich das verstanden habe, ist da wohl schon alles ziemlich auseinander geflogen und es sei lebensgefährlich mich damit weiterfahren zu lassen.. allerdings war ich zwei Wochen vorher noch bei der HU, deswegen hat's mich schon gewundert
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Dirk Storm16.10.21
Marcel Landsiedel: Naja scheint wohl schon mehr zu sein, so wie ich das verstanden habe, ist da wohl schon alles ziemlich auseinander geflogen und es sei lebensgefährlich mich damit weiterfahren zu lassen.. allerdings war ich zwei Wochen vorher noch bei der HU, deswegen hat's mich schon gewundert 16.10.21
Davon würde ich ja gern Fotos sehen. Was da genau defekt ist.
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Detlef Roos16.10.21
Hallo Marcel Lass Dein Fahrzeug wie Bryan es schon schrieb abschleppen in die Werkstatt Deines vertrauens. Wenn es schon so gravierend mit den Schäden sein soll, würde ich persönlich nichts riskieren. Es ist Dein Eigentum, also hast Du darüber zu verfügen und sonst niemand. Viel Erfolg LG Und berichte gerne darüber wie alles gelaufen ist, denn das interessiert mich und andere bestimmt auch
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Sergej We16.10.21
Ich weiß nicht wo du wohnst aber im Internet gibts ne Menge Kleinanzeigen von Leuten, die dein Auto abschleppen wohin du willst
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Peter Diegelmann16.10.21
Hallo, Ich würde die Rechnung bezahlen die bis jetzt angefallen ist und das Fahrzeug von der Werkstatt meines Vertrauens abholen lassen. Gestatte mir eine Frage, warum hast Du dein Fahrzeug nicht gleich in die Werkstatt deines Vertrauens gebracht. Mfg
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Helmut Ludolph16.10.21
Rede mit deiner Werstatt wie Sie Dir helfen können und schau dass Du die Karre schnell wegbekommst, vll wollen die auch noch Standgebühren pro Tag.
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Karl-Heinz Ortsiefer16.10.21
Polizei benachrichtigen wenn keine Rechnung offen ist müssen die das Fahrzeug raus Rücken es sei denn es wäre die Verkehrssicherheit akut gefährdet der Wagen ist gerade durch den TÜV gekommen die wollen abzocken wie gesagt Polizei und dein Recht durchsetzen
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Günter Czympiel16.10.21
Die Werkstatt hat muss das Fahrzeug (nach Bezahlung der Rechnung) herausgeben. Sie wird aber die Polizei darüber informieren das ein Fahrer mit seinem Verkehrsuntaugliches Kfz am Straßenverkehr teilnehmen will. Die Polizei hat dann das Recht /Pflicht die Weiterfahrt zu untersagen. Einem Abschleppdienst muss Sie das Fahrzeug rausgeben.
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Sebastian Sterzinger16.10.21
Ist leider etwas schwierig… Wenn das Fahrzeug so gravierende Mängel hat die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen hat die Werkstatt das Recht und die Pflicht das Fahrzeug nur dann raus zu geben wenn es abgeschleppt wird. Sollte das Fahrzeug so gravierende Mängel haben und die Werkstatt lässt dich damit fahren könnte sie, wenn irgendwas bei der Fahrt passiert richtig großen Ärger bekommen. Daher kam. Ich das schon nachvollziehen wenn Verkehrsgefährdung besteht das man es nur mit Abschlepper rausrückt. Ob dein Auto wirklich solche Mängel hat kann hier leider keiner beurteilen aber ein federbruch könnte schon eine Gefährdung darstellen wenn die Feder z.b am Rad schleift…
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Tiguan16.10.21
Wieso hast du nicht von vornherein das Auto zur anderen Werkstatt gebracht? Vergölst hat recht.
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Marc Husmann16.10.21
Wurden die Mängel bei der Hu festgestellt? Ich bezweifle, dass du binnen von zwei Tagen das Auto so runter gerockt hast. Dem Ingenieur der Prüfungsstelle ist sicherlich eher zu vertrauen. Sollte dieser so gravierende Mängel übersehen haben, wäre da noch ein weiteres Thema offen. Diese Werkstattkette wurde hier bereits öfters genannt. Es scheint hier manches etwas fragwürdig zu laufen. Lade bitte den HU Mängelbericht hoch. Dann kann man das besser einschätzen. Grundsätzlich vom Werdegang, wäre ich mit dem Auto dort vom Hof gefahren. Mit oder ohne Krawall. Mängel wie gebrochene Federn sind gravierend und müssen schnellstmöglich instandgesetzt werden.
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Peter TP16.10.21
Nachdem wir nur die Erzählung von dir kennen ist es schwer die Sachlage zu beurteilen. In meiner Werkstätte würdest du das KFZ mit gravierenden Mängel auch nicht bekommen, da könntest du im Quadrat hüpfen. Es gibt bei mir zwei Möglichkeiten 1.) Abholung mit Abschlepper 2.) Stilllegung durch die Polizei Begründung: KFZ stellt in diesem Zustand eine Gefahr im Öff. Verkehr dar. Festgestellt durch geschultes Personal. Genau in diesem Moment bist du als Besitzer verpflichtet mir als Werkstatt Inhaber zu belegen daß die erkannte Gefahr die von deinem Eigentum im Verkehr ausgeht ( wissendlich !!) abzuwenden gedenkst. Abwenden einer Straftat ( Unfall mit Verletzten ). So haben fertig da gibt's kein hin oder her.
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Claus-Jürgen Wulf16.10.21
Peter TP: Nachdem wir nur die Erzählung von dir kennen ist es schwer die Sachlage zu beurteilen. In meiner Werkstätte würdest du das KFZ mit gravierenden Mängel auch nicht bekommen, da könntest du im Quadrat hüpfen. Es gibt bei mir zwei Möglichkeiten 1.) Abholung mit Abschlepper 2.) Stilllegung durch die Polizei Begründung: KFZ stellt in diesem Zustand eine Gefahr im Öff. Verkehr dar. Festgestellt durch geschultes Personal. Genau in diesem Moment bist du als Besitzer verpflichtet mir als Werkstatt Inhaber zu belegen daß die erkannte Gefahr die von deinem Eigentum im Verkehr ausgeht ( wissendlich !!) abzuwenden gedenkst. Abwenden einer Straftat ( Unfall mit Verletzten ). So haben fertig da gibt's kein hin oder her. 16.10.21
Guten Morgen genau den Worten meines Vorredner möchte ich mich anschließen. Die Polizei würde ich raushalten sonst folgt vielleicht eine Stillegung mit einem Abschlepper in Ruhe das Auto holen. Mit freundlichen Grüßen aus Oberhessen K.W.
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Peter TP16.10.21
Claus-Jürgen Wulf: Guten Morgen genau den Worten meines Vorredner möchte ich mich anschließen. Die Polizei würde ich raushalten sonst folgt vielleicht eine Stillegung mit einem Abschlepper in Ruhe das Auto holen. Mit freundlichen Grüßen aus Oberhessen K.W. 16.10.21
Wenn der KFZ Besitzer uneinsichtig ist dann besteht zu Schutz der Öffentlichkeit und der Werkstatt keine andere Option.
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Wolfgang Wurm16.10.21
Ich habe mal so einen Fall in einer Werkstatt miterlebt, da hatte der Golf schwere Mängel wie Bremsen auf Eisen, Traggelenk defekt und Schweller durchgerostet. Da wollte die Werkstatt aus Sicherheitsgründer die Frau auch nicht mehr fahren lassen, jedoch wollte sie das Auto auf keinen Fall dort reparieren lassen. Dann lies die Werkstatt die Frau etwas unterschreiben, dass sie auf die Gravierenden Mängel hingewiesen wurde. Der Meister sagte mir dass sie damit rechtlich nicht mehr verantwortlich sind da es die Frau so wollte und dies unterschrieben hat. War in Österreich, vielleicht ist es in Deutschland gesetzlich anders geregelt.
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Markus Epple16.10.21
Die sind schon in Vorleistung getreten. Daher wird es verhandlungssache. Die haben kein Eigentum am Fahrzeug? Andererseits dürfen sie kein verkehrsgefährdendes Kfz auf die Straße lassen. Verhandlungen das mit denen.
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Dirk Storm16.10.21
Das ist schon ein interessanter Rechtsfall. Jetzt wäre die professionelle Meinung eines Anwalts gefragt. Wie er das sieht.
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Christian Möhring16.10.21
Es gibt etwas das nennt sich Sorgfaltspflicht. Und diese Pflicht hat jede Werkstatt! Wenn ein Fahrzeug grobe Mängel hat, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, dann ist sie dazu verpflichtet die Weiterfahrt zu unterbinden. Da nützt es Dir auch nichts die Polizei zu rufen, wie hier manche schreiben. Also Auto entweder abschleppen lassen oder dort reparieren lassen. Die Werkstatt hat hier in diesem Fall nichts verkehrt gemacht.
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