Autokauf Privat an Privat in Österreich
Zur Info
Es gibt ein Gerichtsurteil für den Privaten an Privat Verkauf in Österreich.
Quelle: WKO Aussendung vom 8.8.24
Gerichtsurteil mit Angabe des Gerichtes und Aktenzahl.
OGH-Entscheidung Autoverkauf - keine Haftung bei Verkauf von privat zu privat
In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH zu 4 Ob 96/24g) wurde bei einem Privatverkauf der völlige Gewährleistungsausschluss bestätigt und hat der OGH eine Haftung des privaten Verkäufers auch für die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs ausgeschlossen. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Warum ist dieses Erkenntnis für den Fahrzeughandel relevant? Darin hat der OGH bei einem Privatverkauf dem Käufer das volle Risiko zugeschoben und diesen – im Falle von Mängeln – mehr oder weniger sich selbst überlassen. Damit gehen Privatkäufer ein sehr hohes Risiko ein, welches im Fahrzeughandel nicht droht. Dort ist aufgrund der Gewährleistung ein hohes Maß an Sicherheit für den Kunden vorhanden – also ein zusätzliches Verkaufsargument für den Kauf beim Händler/bei der Händlerin!
Stand: 24.07.2024