Händler verkauft auf Kundenwunsch
Hallo zusammen,
ich musste leider die Erfahrung machen, dass ich vor einem Monat bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft habe und nun ein paar Probleme feststelle.
Zunächst einmal war die Batterie komplett tot. Laut seiner Aussage sollte ich einfach etwas fahren, dann würde sie schon wieder funktionieren. Ich musste mehrmals Strom überbrücken und habe die Batterie auch über Nacht angeschlossen gehabt. Laut Werkstatt war es noch die erste Batterie und sie war längst fällig. Ich habe ein Schnäppchen gemacht und habe nichts dazu gesagt.
Nun ist es jedoch so, dass das Kupplungspedal manchmal unten steht und der Schleifpunkt plötzlich sehr tief ist, was das Anfahren schwer macht. Laut Werkstatt ist das eine teure Angelegenheit, da der Nehmerzylinder im Getriebe verbaut ist und am besten sowohl der Nehmer- als auch der Geberzylinder getauscht werden sollten.
Nun meine große Frage: Da der Händler das Fahrzeug "auf Kundenwunsch" verkauft hat und irgendwie sein privater Name als Verkäufer angegeben ist und nichts von einem Gewährleistungsausschluss o. ä. erwähnt wird, muss er dann für die Reparatur aufkommen?
Ich habe gelesen, dass Händler das oft machen, um die Gewährleistung nicht anbieten zu müssen und sich davon abzulenken. Allerdings muss das auch im Vertrag stehen. Da es bei meinem nicht erwähnt wird, sollte doch der Händler als Vermittler haften, während der "Privatkunde" als Verkäufer für diese Fehler verantwortlich ist, oder?
Es tut mir leid für die Rechtschreibfehler, es ist noch früh am Morgen. Ich bedanke mich schon einmal für eure Zeit und eure Tipps/Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus.