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Mrjr28.11.23
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Händler verkauft auf Kundenwunsch

Hallo zusammen, ich musste leider die Erfahrung machen, dass ich vor einem Monat bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft habe und nun ein paar Probleme feststelle. Zunächst einmal war die Batterie komplett tot. Laut seiner Aussage sollte ich einfach etwas fahren, dann würde sie schon wieder funktionieren. Ich musste mehrmals Strom überbrücken und habe die Batterie auch über Nacht angeschlossen gehabt. Laut Werkstatt war es noch die erste Batterie und sie war längst fällig. Ich habe ein Schnäppchen gemacht und habe nichts dazu gesagt. Nun ist es jedoch so, dass das Kupplungspedal manchmal unten steht und der Schleifpunkt plötzlich sehr tief ist, was das Anfahren schwer macht. Laut Werkstatt ist das eine teure Angelegenheit, da der Nehmerzylinder im Getriebe verbaut ist und am besten sowohl der Nehmer- als auch der Geberzylinder getauscht werden sollten. Nun meine große Frage: Da der Händler das Fahrzeug "auf Kundenwunsch" verkauft hat und irgendwie sein privater Name als Verkäufer angegeben ist und nichts von einem Gewährleistungsausschluss o. ä. erwähnt wird, muss er dann für die Reparatur aufkommen? Ich habe gelesen, dass Händler das oft machen, um die Gewährleistung nicht anbieten zu müssen und sich davon abzulenken. Allerdings muss das auch im Vertrag stehen. Da es bei meinem nicht erwähnt wird, sollte doch der Händler als Vermittler haften, während der "Privatkunde" als Verkäufer für diese Fehler verantwortlich ist, oder? Es tut mir leid für die Rechtschreibfehler, es ist noch früh am Morgen. Ich bedanke mich schon einmal für eure Zeit und eure Tipps/Ratschläge. Vielen Dank im Voraus.
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Mandy C. S.28.11.23
Ein Händler darf ein Fahrzeug so nicht verkaufen, auch um die Haftung kommt man nicht herum.
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Bernd H28.11.23
Nun man kauft ein Bastelauto,weiß das entsprechend ist der Preis und dann Gewährleistungen einfordern.😀Man sollte als Händler sich auf sowas nicht einlassen,solche Kfz nur Export da das Verbraucherrecht total überreguliert ist. Händler soll Kfz wieder zurück nehmen. Spart allen Nerven.
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Manfred Schulz 128.11.23
Steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag ? Wenn nicht wird es sehr schwierig da den Händler haftbar zu machen.
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Jochen Binzenbach28.11.23
Wenn ein Händler ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft hat mein als Käufer kein Gewährleistungsansprüche!
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Buchhalter28.11.23
Die neue Betrugsmasche heißt "im Kundenauftrag" um sich jeglicher Verpflichtung zu entziehen. Ich verstehe Händler die sich mit zusätzlichen Versicherungen für 500-1000€ absichern, zumal der Kunde erst bei Vertragsabschluss von den Mehrkosten erfährt. Der Händler wälzt alles auf diese Versicherung ab und kann ruhig schlafen. Der Rest verkauft im "Kundenauftrag" was zu 99% vorgeschoben ist und in meinen Augen Betrug. Im zweit genannten sollten vielmehr Staatsanwälte entscheiden ob diese Masche nicht bald ein Ende hat.
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Jochen Binzenbach28.11.23
Buchhalter: Die neue Betrugsmasche heißt "im Kundenauftrag" um sich jeglicher Verpflichtung zu entziehen. Ich verstehe Händler die sich mit zusätzlichen Versicherungen für 500-1000€ absichern, zumal der Kunde erst bei Vertragsabschluss von den Mehrkosten erfährt. Der Händler wälzt alles auf diese Versicherung ab und kann ruhig schlafen. Der Rest verkauft im "Kundenauftrag" was zu 99% vorgeschoben ist und in meinen Augen Betrug. Im zweit genannten sollten vielmehr Staatsanwälte entscheiden ob diese Masche nicht bald ein Ende hat. 28.11.23
Darum ist besser einen Seriösen Händler auf zu suchen mir ist das auch schon 2 mal passiert das die Batterie nach ein paar Monaten nach Kauf defekt war mein Händler hat Fahrzeuge dann bei mir zu Hause abgeholt und die Batterie ausgetauscht aber da muss an auch aufpassen die Gewährleistung bei einer Batterie bei Gebrauchtwagen beträgt in der Regel nur 6 Monate!
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Rudolf G28.11.23
Wobei interessant wäre zu wissen, ob im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen war, da meiner Meinung, wenn der Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft, ist er aus der Sachmängelhaftung raus, aber der Kunde im dessen Auftrag verkauft werden sollte, nicht. Vertragspartner ist ja derjenige, wer im Kaufvertrag steht. So sehe ich das.
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Bernd H28.11.23
Rudolf G: Wobei interessant wäre zu wissen, ob im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen war, da meiner Meinung, wenn der Autohändler "im Kundenauftrag" verkauft, ist er aus der Sachmängelhaftung raus, aber der Kunde im dessen Auftrag verkauft werden sollte, nicht. Vertragspartner ist ja derjenige, wer im Kaufvertrag steht. So sehe ich das. 28.11.23
Das ist genau das Problem was ich hier lese, 1.deshalb bekommt man keine günstigen Kfz, eine Garantievers. nimmt ab ein bestimmtes Bauj. die Kfz nicht auf. Früher hat man sich das Kfz angeschaut geprüft gekauft oder nicht .Aber klar man kauft ein Bastelauto und will Neuwagengarantie.bisschen verrückt das ganze .
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Mrjr28.11.23
Da manche danach fragten, das auto ist keine 140.000 gelaufen und ist keine 8 jahre alt. Günstig war es jetzt auch nicht. Ich werde mal versuchen den händler zu kontaktieren und nicht direkt mit sie müssen dafür haften ansprechen. Erst wenn er es komplett verneint
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Kezia i Felix03.01.24
Wenn ein Händler "im Kundenauftrag" verkauft, dann haftet auch der Kunde/Vorbesitzer. Nur weil man jemand anderes beauftragt zb das Auto zu verkaufen, entbindet es einen nicht von der Haftung. Mein Vorgehen wäre den Vorbesitzer aufsuchen und mit Ihm das Problem/Mängel und Kosten besprechen bzw Ihm auch nahelegen wenn er nicht nachweisen kann das er das Fahrzeug an den Händler verkauft hat, das er im vollen Umfang haftbar ist.
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Talk
Öl Filter geht nicht runter
Hey, hab hier einen Kompressor, bei dem der Ölfilter mega fest sitzt ich hab schon 2 meiner Ölfilter Schlüssel zerstört locker 100 nm. Heiß gemacht auch schon, Rostlöser is auch schon mehrfach dran gekommen. Vielleicht hat ja jemand einen Tip außer ihn aufzuschneiden das will ich vermeiden, weil die Späne in die Schraube kommen.
Kfz-Technik
Florian Flops 22.07.21

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