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Felix T26.11.24
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Wirtschaftlicher Totalschaden, erneuter Unfall

Hallo, mich hat nach sieben Jahren unfallfreier Fahrt ein Opi gestreift, der ausparken wollte. Ganze rechte Seite ist leicht verbeult und zerkratzt. Lt. Gutachter liegen die Kosten für eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert. Folglich wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto ist jedoch noch fahrbereit, also habe ich mir den WBW abzüglich des Restwertes auszahlen lassen. Würde mich erneut jemand an der Stelle streifen (unrepariert) gibt’s dafür kein Geld, klar. Wie sieht es aber aus, wenn mir jemand hinten (unbeschädigt) jemand rauffährt? Müsste dort die gegnerische Versicherung zahlen, oder fahre ich quasi mit 0 Wert rum? Oder mir fährt jemand so sehr in die schon kaputte Seite, dass das Auto dann nicht fahrbereit wäre... Würde es dann noch Geld geben? Um gleich irgendwelchen Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen.. Es geht mir darum, was ich Nu mache. Doch noch reparieren? Auto verkaufen? Es geht nicht um betrügerische Absichten. Hatte noch nie einen Unfall oder etwas dergleichen. Vielen Dank VG
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Wolfgang Schaub26.11.24
Was den rechtlichen Teil drr Frage betrifft, fragst du besser einen Anwalt. Wir dürfen hier keine Rechtsberatjng geben. Die finanzielle Seite def Frage kannst nur du für dich beantworten. Hst du in deinem Bekanntenkreis einen Schrauber, oder Gast du selbst keine 2 linken Hände, kann man den Schaddn sicher auch günstig reparieren. Soll das eine Fachfifma machen, wirds nicht so günstig aber fachlich möglicherweise besser. Die Frage ist, wieviel Geld ist dir das wert.
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Manfred B.26.11.24
Rechtsberater sind wir ja eh nicht, aber Meinung und Erfahrungen können wir doch raushauen. Hatte / habe das mit meinem alten Matze 323F selber durch: Nachbarin hat meinen beim Ausparken HL gestreift. Vers. wollte nur KVA. Werkstatt wollte keinen schreiben weil der Schd. eh höher wird. (hätten die mir einen für z.B. 500,- geschrieben wäre das so durchgegangen) Vers.: ok, dann Termin DEKRA Gutachter. Ergebnis: schmunzeln und 0 € Nicht weil er alt ist... Hatte den Radlauf L noch nicht geschweißt, nur schnell gespachtelt und Lack drauf = Vorschaden = kein weiterer Schaden entstanden. (vorher sah der aber hübsch aus und nu nicht mehr) Zählte nicht, weil nicht fachgerecht repariert. Stoßfänger das gleiche Spiel. Weil rechts schon eine Beschädigung ist wird links nicht bezahlt. D.h. ist an einem Bauteil ein Vorschaden, egal in welcher Ecke, hat man Pech gehabt. Hätte es zusätzlich meine Fahrertür erwischt (wo alles heile ist) wäre die bezahlt worden. Wenn nicht teurer als der Rest des Autos. Selbst der Pflegezustand und extra Ausstattung wird berücksichtigt.
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Franz Rottmann26.11.24
Manfred B.: Rechtsberater sind wir ja eh nicht, aber Meinung und Erfahrungen können wir doch raushauen. Hatte / habe das mit meinem alten Matze 323F selber durch: Nachbarin hat meinen beim Ausparken HL gestreift. Vers. wollte nur KVA. Werkstatt wollte keinen schreiben weil der Schd. eh höher wird. (hätten die mir einen für z.B. 500,- geschrieben wäre das so durchgegangen) Vers.: ok, dann Termin DEKRA Gutachter. Ergebnis: schmunzeln und 0 € Nicht weil er alt ist... Hatte den Radlauf L noch nicht geschweißt, nur schnell gespachtelt und Lack drauf = Vorschaden = kein weiterer Schaden entstanden. (vorher sah der aber hübsch aus und nu nicht mehr) Zählte nicht, weil nicht fachgerecht repariert. Stoßfänger das gleiche Spiel. Weil rechts schon eine Beschädigung ist wird links nicht bezahlt. D.h. ist an einem Bauteil ein Vorschaden, egal in welcher Ecke, hat man Pech gehabt. Hätte es zusätzlich meine Fahrertür erwischt (wo alles heile ist) wäre die bezahlt worden. Wenn nicht teurer als der Rest des Autos. Selbst der Pflegezustand und extra Ausstattung wird berücksichtigt. 26.11.24
So sehe ich das auch. Neuschaden wird bis zum Restwert des Autos bezahlt. Mein 206SW war nach einem Hagelschaden auch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Interessanterweise wurde später die Heckscheibe die geplatzt war trotzdem voll bezahlt obwohl die Scheibe samt Reparatur deutlich teurer war als der Restwert vom Auto.
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Jochen Binzenbach26.11.24
Vor dieser Frage hatte ich vor 5 Jahren auch gestanden mein Wagen auch ein Wirtschaftlicher Totalschaden ob ich ihn reparieren lassen soll oder Abschreiben nach Rücksprache mit der Werkstatt habe ich mich für das zweite entschieden da ich wenn ich den Wagen wieder verkauft hätte nur einen Bruchteil dessen was der Wagen in Unbeschädigten zustand noch Wert bekommen hätte
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Daniel.26.11.24
Ich habe ein Auto mal nach Unfall auch mit Totalschaden abgerechnet bekommen. An Ampel Rückwärts Gang Sprinter Mietwagen mit Anhängerkupplung vol in mein Front. Ich stand sogar auf 1 im Polizei Unfallbericht, troz Aussage der Fahrerin. Danach habe ich selber Teile besorgt und repariert, vom Schrott aber in Wagenfarbe. Bilder mit einer Zeitung auf Motorhaube gemacht und einige Bilder von jedem Blickwinkel. Dann fuhr mir wieder einer rein, er parkte rückwärts aus und traf Vorne Ecke Beifahrerseite. Wieder vorne alles Matsch. Wegen den Bildern könnte ich nachweisen daß der Wagen gemacht wurde und der Wagen wurde bezahlt, wieder Totalschaden. Das war aber vor über 20 Jahren. Aber ich musste die Bilder senden und der Sachverständige hatte gründlich geprüft. Alles Lackiert, kein Rost, kein Spachtel keine Schweißspuren. Er sagte schade um den Wagen, er könnte kein Vorschaden erkennen. Allerdings bei ältern VWs könnte man auch alles abschrauben und tauschen. Heute ist alles verklebt, genietet etc. Wenn du es reparieren lassen musst, wird es teuer, wenn es ein Projekt ist musst du heute auch jeden Schritt dokumentieren dann kostet es nur Zeit und Material .
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Öl Filter geht nicht runter
Hey, hab hier einen Kompressor, bei dem der Ölfilter mega fest sitzt ich hab schon 2 meiner Ölfilter Schlüssel zerstört locker 100 nm. Heiß gemacht auch schon, Rostlöser is auch schon mehrfach dran gekommen. Vielleicht hat ja jemand einen Tip außer ihn aufzuschneiden das will ich vermeiden, weil die Späne in die Schraube kommen.
Kfz-Technik
Florian Flops 22.07.21

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