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Pleasure14.10.21
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Traglast Reifen

Hallöchen, ich hätte mal eine Frage bzgl. der im Fzg. - Schein stehenden min. Angaben und der Realität. Zum einen steht ja ein Traglastindex von 108 drin was meines Wissens 1000KG sind. Die Vorderachse hat eine Traglast von 1600KG Und die Hinterachse von 1780KG. Jetzt meine Frage: Wäre es nicht möglich einen Reifen zu fahren der einen Lastindex von 104 also 900KG hat? Sind ja pro Achse 1800KG und das Fzg. hat ja eh nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3030KG. (siehe Bild) Mein Problem ist halt, dass ich mit den vorhanden Reifen welche Transporterreifen sind, absolut unzufrieden bin. Der Hyundai hat Heckantrieb und sobald es feucht ist, geht er Quer bzw. ballert das ESP so rein, dass man an leichten Steigungen nicht ohne Wheelspin wegkommt. Vielen Dank im Voraus.
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Jonas Fehrenbach14.10.21
Du kannst bzw darfst mit Traglastindex 104 fahren
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Löffler Reifen14.10.21
So ist es... Du musst die Achslast erfüllen... Also Rad Tragfähigkeit x2
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Karl-Heinz Ortsiefer14.10.21
Wenn 108 eingetragen sind müssen die auch eingehalten werden
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Birger14.10.21
Zur tatsächlichen Achslast kommt immer noch eine Toleranz dazu. Wenn du andere Reifen fahren möchtest, musst du dir von Hyundai eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, oder bei einer amtlichen Prüforganisation eintragen lassen.
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Marco de Klein14.10.21
Das sind verstärkte (C) reiffen 108 tragkraft Wärte sind TUV relevant
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Harry Laufenberg14.10.21
Fahre doch mal beim dem Überwachungs Verein vorbei und frage mal nach
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Axel Ritter14.10.21
Du musst mindestens 108 haben. Dir kann sogar das KFZ sofort still gelegt werden bei einer Kontrolle
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Chris Schmäler14.10.21
Im Schein wird nur noch eine Größe eingetragen du darfst alle Reifen Montieren die in der Bedienungsanleitung stehen bzw meist auch auf dem Schild wo der Lufdruck steht. Die traglast der Reifen muss nur die Max Achslast übertreffen da musst du auch nichts abnehmen oder Bescheinigen lassen solange es die selbe größe ist, anders währe es aber bei einer anderen Größe ausserdem gibt es Reifenfreigaben wenn vom Reifenhersteller nicht vom Auto Hersteller.
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Supi6515.10.21
Hallo Zusammen, der Tragfähigkeitsindex darf NICHT unterschritten werden! Es darf auch nicht multipliziert werden. Das sind die Mindestanforderungen. Welche Reifen/ Rad - Kombinationen zulässig sind kannst Du nur über die COC Bescheinigung erfahren. Auch das was Betriebsanleitung hergibt ist nicht unbedingt für jenes Fahrzeug zulässig.
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Pleasure15.10.21
Danke erstmal für die Antworten. Leider bin ich jetz genauso schlau wie vorher. 🤷🏼‍♂️ Hab jetzt noch etwas gefunden, wenn ich das richtig interpretiere dann müsste es mit 104 er LI doch gehen.
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Frank Pieper15.10.21
Entscheidend ist die zulässige Achslast. Also 1600/1780 kg. Das ganze in Traglastindex ausgerechnet würde also 100/104 (v/h) bedeuten. Allerdings hat sich der Hersteller natürlich was dabei gedacht mit den qualitativ höher belastbaren Reifen. Die Praxis ist eben, dass bei solchen kleineren Nutzfahrzeugen oftmals nicht so genau auf die Beladung geachtet wird. Und da sind eben die Reifen das schwächste Glied. Bevor man Reifen kauft, würde ich sicherheitshalber auch mal die vorhandenen Achslasten im Leerzustand wiegen lassen.
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Pleasure15.10.21
Frank Pieper: Entscheidend ist die zulässige Achslast. Also 1600/1780 kg. Das ganze in Traglastindex ausgerechnet würde also 100/104 (v/h) bedeuten. Allerdings hat sich der Hersteller natürlich was dabei gedacht mit den qualitativ höher belastbaren Reifen. Die Praxis ist eben, dass bei solchen kleineren Nutzfahrzeugen oftmals nicht so genau auf die Beladung geachtet wird. Und da sind eben die Reifen das schwächste Glied. Bevor man Reifen kauft, würde ich sicherheitshalber auch mal die vorhandenen Achslasten im Leerzustand wiegen lassen. 15.10.21
OK, ja das macht Sinn. Aber wir haben Ihn ja als Familenauto (wie Multivan oder V-Klasse) also 4 Leute, 2 Hunde und Gepäck im Regelfall. Ich denke mal Hyundai hat sich kein großen Kopf gemacht und einfach im groben die Daten übernommen die Sie für die Transporter Variante gemacht haben.
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Frank Pieper15.10.21
Pleasure: OK, ja das macht Sinn. Aber wir haben Ihn ja als Familenauto (wie Multivan oder V-Klasse) also 4 Leute, 2 Hunde und Gepäck im Regelfall. Ich denke mal Hyundai hat sich kein großen Kopf gemacht und einfach im groben die Daten übernommen die Sie für die Transporter Variante gemacht haben. 15.10.21
Ja. dann wird der Wagen vermutlich halbwegs gleichmäßig beladen. Also da sollten keine Probleme auftauchen. Wie ich schon schrieb, darf der Reifen vorn sogar ein 100er LI haben. Hinten eben 104. Das ganze gilt übrigens nur für EG- typgenehmigte Fahrzeuge und Reifen. Also nicht z. B. für Importfahrzeuge.
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Supi6517.10.21
Frank Pieper: Ja. dann wird der Wagen vermutlich halbwegs gleichmäßig beladen. Also da sollten keine Probleme auftauchen. Wie ich schon schrieb, darf der Reifen vorn sogar ein 100er LI haben. Hinten eben 104. Das ganze gilt übrigens nur für EG- typgenehmigte Fahrzeuge und Reifen. Also nicht z. B. für Importfahrzeuge. 15.10.21
Da wäre ich aber vorsichtig! Das Fzg hat ein Leergewicht von 2,3 To und eine zul. Gesamtmasse von etwas mehr als 3 Tonnen. Ich an deiner Stelle würde eine Anfrage bei Hyundai Deutschland machen oder beim Händler nachfragen und das schriftlich. Unter Umständen könnte Dir dir Polizei bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagen.
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Frank Pieper17.10.21
Supi65: Da wäre ich aber vorsichtig! Das Fzg hat ein Leergewicht von 2,3 To und eine zul. Gesamtmasse von etwas mehr als 3 Tonnen. Ich an deiner Stelle würde eine Anfrage bei Hyundai Deutschland machen oder beim Händler nachfragen und das schriftlich. Unter Umständen könnte Dir dir Polizei bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagen. 17.10.21
Er hat ja bereits geschrieben welche Zuladung er i. A. hat. 4 Personen, 2 Hunde, Gepäck. Das passt schon. Die Achslasten und das ZGG dürfen sowieso nicht überschritten werden. Wenn man die Achslasten addiert, kommt man auf 3380kg. Das ist sehr komfortabel, damit ist man sehr variabel hinsichtlich der Positionierung der Ladung bzw. Besetzung. Die Polizei kann nur einschreiten, wenn irgendwas unvorschriftsmäßig ist. Und das ist hier in keinster Form gegeben.
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Supi6518.10.21
Frank Pieper: Er hat ja bereits geschrieben welche Zuladung er i. A. hat. 4 Personen, 2 Hunde, Gepäck. Das passt schon. Die Achslasten und das ZGG dürfen sowieso nicht überschritten werden. Wenn man die Achslasten addiert, kommt man auf 3380kg. Das ist sehr komfortabel, damit ist man sehr variabel hinsichtlich der Positionierung der Ladung bzw. Besetzung. Die Polizei kann nur einschreiten, wenn irgendwas unvorschriftsmäßig ist. Und das ist hier in keinster Form gegeben. 17.10.21
Das spielt keine Rolle. Geschwindikeits- und Tragfähigkeitsindex dürfen beide nicht unterschritten werden! Es ist übrigens bußgeldbewert und kostet 50 Euro mit Gefährdung 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. So sieht das aus. Nicht nur das Gewicht ist bei der Festlegung ausschlaggebend, Höchstgeschwindigkeit und Luftdruck werden mit einberechnet. Deshalb nie unterschreiten.
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Frank Pieper18.10.21
Das ist voll falsch was du da schreibst. Es hat sich einiges geändert im Laufe der Zeit. Wenn du das nicht glaubst, dann frage bitte nach. Am besten bei der zuständigen Typprüfstelle in deinem Bundesland.
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